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Parlamentswahlen vom 04.03.2018 - Briefwahl für vorübergehend im Ausland lebende wahlberechtigte Italiener

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Wahlberechtigte welche sich vorübergehend d.h. aus Arbeits-/Studien- oder medizinischen Gründen, für eine Dauer vom mindestens drei Monaten im Laufe welcher gewählt wird, im Ausland befinden, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Voraussetzung dafür ist das Einreichen eines entsprechenden Gesuches, welches im Wahlamt der Gemeinde erhältlich bzw. als Datei heruntergeladen werden kann. Das Formular kann per Post, per Fax, per E-Mail (die nicht zertifiziert sein muss) verschickt werden bzw. persönlich in der Gemeinde spätestens innerhalb 31.01.2018 eingereicht werden und muss mit der Ablichtung eines Identitätsdokumentes vervollständigt werden!

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11.01.2018