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Gemeindewahlen und Volksbefragung vom 20. und 21.09.2020 - Option für die Wahl in Italien für im Ausland ansässige italienische Staatsbürger/innen

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Wahlberechtigte welche im Register der im Ausland lebenden italienischen Staatsbürger/innen eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Option auch in Italien ausüben. Voraussetzung dafür ist das Einreichen des entsprechenden Gesuches innerhalb 28. Juli 2020. Das entsprechende Formular muss innerhalb der besagten Frist bei dem für das Wohnsitzgebiet zuständige Konsulat abgegeben werden. Der Vordruck kann im Ausland in den Konsulaten abgeholt oder online von der Internetseite des Außenministeriums unter www.esteri.it oder des zuständigen Konsulats heruntergeladen werden.

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26.07.2020