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5 Promille für die Gemeinde

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

In der Einkommenserklärung ist es möglich, den Körperschaften mit sozialen Einrichtungen 5 Promille zuzuweisen. Hierzu zählen die Gemeinden.

5 Promille - für die sozialen Einrichtungen in Ihrer Gemeinde kann ein wertvoller Beitrag für die Lebensqualität der schwachen Bevölkerungsschichten sein.

5 Promille: Die Neuerungen

Auch heuer gibt es für die Steuerpflichtigen die Möglichkeit, beim Ausfüllen der Einkommenserklärung (Modell UNICO, CUD oder 730), 5 Promille der Steuer den sozialen Einrichtungen zuzuweisen, um deren Tätigkeit zu unterstützen.

Ersetzen die 5 Promille die 8 Promille?

Nein. Es ändert sich nur der Empfänger der 5 Promille in Ihrer Einkommenserklärung: Je nachdem wie Sie entscheiden, wird anstelle des Staates Ihre Wohnsitzgemeinde, eine Körperschaft oder ein Verein Nutznießer der Steuer.

Wie kann ich die 5 Promille meiner Gemeinde zuweisen?

Zu allen Vordrucken der Einkommenserklärung wird ein entsprechendes Formular beigelegt. Um die 5 Promille Ihrer Wohnsitzgmemeinde zuzuweisen, genügt eine Unterschrift im dafür vorgesehenen Feld mit der Bezeichnung "Soziale Tätigkeiten der Wohnsitzgemeinde des Steuerpflichtigen".

Warum sollten Sie die 5 Promille der Gemeinde zuweisen?

Sie leisten dadurch einen konkreten Beitrag. Sie helfen dadurch die sozialen Tätigkeiten der Gemeinde zu unterstützen und soziale Missstände zu bekämpfen.

Was ist wenn ich nicht für die 5 Promille unterschreibe?

Sie sparen nichts und Sie helfen dabei auch niemandem, da die 5 Promille nur durch die Steuerzahler, welche die Unterschrift auf das Formular setzen, zugewiesen werden können. Unterschreiben Sie nicht, wandern die Gelder automatisch zum Staat. Unterschreiben Sie für Ihre Gemeinde, bleiben die Gelder vor Ort zum Wohle Ihrer Gemeinschaft.

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07.03.2014